Kinderschutzkonzept


 Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns höchste Priorität. Nachfolgend stellen wir unser umfassendes Kinderschutzkonzept vor, das als Grundlage für ein sicheres und verantwortungsvolles Miteinander dient. 

Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Teil                

§1 Leitbild und Grundhaltung 
§2 Geltungsbereich           
§3 Risikoanalyse 
§4 Verhaltenskodex   
§5 Prävention       
§6 Interventionsplan   
§7 Ansprechpartner 
§8 Personalmanager           
§9 Beschwerdesystem  
§10 Dokumentation und Datenschutz  
§11 Evaluation und Weiterentwicklung 
§12 Schlussbestimmung  


Spezifischer Teil       

§1 Verhaltenskodex        
a) Präambel   
b) Selbstverpflichtung der Betreuer     
c) Rechte der Teilnehmer  
d) Verantwortung der Teilnehmer    
e) Verpflichtung der Eltern und Erziehungsberechtigten 
f) Schlussbemerkung 
g) Zusatzartikel für Trainer 
h) Regularien für Trainer (Vorbildfunktion und öffentliches Auftreten)
§2 Schulungen und Sensibilisierung  
§3 Ansprechpartner / Vertrauensperson / Kinderschutzbeauftragte
§4 Beschwerdeverfahren  
§5 Umgang mit Konkreten Situationen   
§6 Kommunikationsregeln
§7 Umgang mit Fotos und Medien 
§8 Personalmaßnahmen
§9 Dokumentation 
§10 Sanktionen und Konsequenzen 
§11 Elternarbeit 

Anhang 1: Kurze Checkliste für Trainer, Übungsleiter und Helfer   

Anhang 2: Handout – Do´s & Don´ts für Trainer  

 

Allgemeiner Teil


Der allgemeine Teil dieses Konzeptes umfasst die grundlegenden Regelungen und Leitlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen während unseren Kursen / Angeboten und Ferienfreizeiten und bildet die Basis für alle weiterführenden, spezifischen Maßnahmen.


 §1 - Leitbild und Grundhaltung

Wir bekennen uns klar zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen. Ziel ist es, allen Mitgliedern – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft – eine sichere, respektvolle und wertschätzende Umgebung zu bieten.

Wir stehen für:

  • Respekt
  • Fairness
  • Verantwortung
  • Schutz vor Gewalt

Jegliche Form von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt wird nicht toleriert.

 

§2 - Geltungsbereich

Dieses Kinderschutzkonzept gilt für:

  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Ehrenamtliche Helfer
  • Funktionäre 
  • Externe Dienstleister im Angebotskontext

Es gilt für alle bei den Angeboten anwesenden Personen sowie für alle Altersgruppen, mit besonderem Fokus auf Kinder und Jugendliche.

 

§3 - Risikoanalyse

Im Rahmen unserer Tätigkeiten können folgende Risikobereiche entstehen:

  • Umkleiden und Duschen
  • Einzeltraining oder 1:1-Betreuung
  • Fahrten auf Ausflüge
  • Übernachtungen / Ferienfreizeiten
  • Körperkontakt bei Übungen
  • Digitale Kommunikation (WhatsApp, Social Media)

Ziel ist es, diese Risiken bewusst zu machen und durch klare Regeln zu minimieren.

§4 - Verhaltenskodex

Alle für ProtectYourself Tätigen verpflichten sich zu folgendem Verhalten:

  • Respektvoller Umgang mit allen Teilnehmern
  • Kein unangemessener Körperkontakt
  • Keine diskriminierenden, beleidigenden oder sexualisierten Aussagen
  • Keine privaten Treffen mit Minderjährigen ohne Transparenz
  • Kommunikation erfolgt über offizielle und nachvollziehbare Wege
  • Einhaltung der Privatsphäre (z. B. in Umkleiden)

Der Verhaltenskodex ist im „Spezifischen Teil“ einzeln aufgeführt. Er ist für alle Teilnehmer verbindlich und wird schriftlich anerkannt.

 

§5 - Prävention

Zur Vorbeugung von Grenzverletzungen setzen wir auf:

  • Fachschulungen für Betreuer in leitenden Positionen durch den Bundesverband für Gewaltprävention
  • Regelmäßige Schulungen und jährliche Auffrischungskurse für alle Betreuer und ehrenamtlichen Helfer, welche regelmäßig für ProtectYourself tätig sind
  • Einweisungsschulung für alle Betreuer die einmalig für ProtectYourself tätig sind
  • Sensibilisierung für das Thema Kinderschutz
  • Aufklärung von Kindern und Eltern
  • Klare Strukturen und transparente Kommunikation
  • Die Verpflichtung zur Durchführung von Angeboten in Anwesenheit von mindestens zwei Aufsichtspersonen (Leitung + Helfer).

 

§6 - Interventionsplan

Bei Verdacht oder Vorfällen gilt folgendes Vorgehen:

    1. Beobachtung ernst nehmen

    2. Sachlich dokumentieren

    3. Ansprechpartner informieren

    4. Weitere Schritte gemeinsam abstimmen

    5. Bei Bedarf externe Stellen einbeziehen (z. B. Jugendamt)

Wichtig:

  • Keine eigenständigen Ermittlungen
  • Schutz des betroffenen Kindes hat oberste Priorität

  

§7 - Ansprechpartner

ProtectYourself benennt mindestens zwei qualifizierte Vertrauenspersonen für Kinderschutz.

Diese sind:

  • Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Betreuer
  • Zuständig für die Bearbeitung von Meldungen
  • Vertraulich erreichbar

Die Ansprechpartner sind klar zu kommunizieren und öffentlich zu nennen. Sowie durch geeignete Schulungen für diese Aufgabe zu qualifizieren.

 

§8 - Personalmanagement

ProtectYourself stellt sicher, dass alle Personen vor Beginn einer Tätigkeit bei unseren Angeboten strengstens auf ihre Geeignetheit überprüft werden. Hierzu sind folgende Punkte einzuhalten:

  • Einholung erweiterter Führungszeugnisse für alle Betreuer und ehrenamtlichen Helfern, welche mit Kindern- und Jugendlich tätig sind
  • Überprüfung des erweiterten Führungszeugnisses alle zwei Jahre bei regelmäßiger Tätigkeit für das Sozialprojekt
  • Sorgfältige Auswahl von Betreuern und Helfern durch das Pädagogenteam
  • Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex

 

§9 - Beschwerdesystem

ProtectYourself stellt sicher:

  • Niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten
  • Möglichkeit zur anonymen Meldung
  • Klare Bearbeitungsprozesse

 

§10 - Dokumentation und Datenschutz

  • Sichere und vertrauliche Dokumentation von Vorfällen
  • Zugriff nur für befugte Personen
  • Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

  

§11 - Evaluation und Weiterentwicklung

Das Konzept wird regelmäßig durch die erstellende Fachstelle überprüft und weiterentwickelt:

  • Mindestens einmal jährlich
  • Anpassung an neue Anforderungen
  • Einbindung von Feedback

 

§12 - Schlussbestimmung

Dieses Kinderschutzkonzept ist verbindlich für alle im Sozialprojekt tätigen Personen und wird aktiv gelebt.

Der Verein verpflichtet sich, die Inhalte regelmäßig zu kommunizieren und umzusetzen.

Spezifischer Teil

 

§1 - Verhaltenskodex 

  • a) Präambel                  
  • b) Selbstverpflichtung der Trainer      
  • c) Rechte der Schüler               
  • d) Verantwortungen der Schüler         
  • e) Verpflichtung der Eltern und Erziehungsberechtigten         
  • f) Schlussbemerkung
  • g) Zusatzartikel für Trainer                                    
  • h) Regularien für Trainer (Vorbildfunktion und öffentliches Auftreten)

 

a) Präambel 

Der Verhaltenskodex ist Ausdruck eines gemeinsamen Selbstverständnisses, dass unser Angebot einen Lern- und Lebensraum unter der Prämisse der Menschlichkeit darstellt, denn Training gibt es nicht ohne Erziehung – und Erziehung nicht ohne Werte. Erfolgreich können Training und Erziehung nur sein, wenn zwischen Eltern, Teilnehmer und Betreuer Gleichklang über die Werte und Ziele besteht.  

  1. Toleranz, gegenseitige Wertschätzung, Respekt und Höflichkeit  
    Wir achten die Gebote der Höflichkeit. Jeder wird als Mensch in seiner Einzigartigkeit und individuellen Persönlichkeit wahrgenommen, akzeptiert und respektiert. Wir schätzen niemanden gering, grenzen niemanden aus oder behandeln ihn schlecht.  
  2. Verantwortung für sich und andere 
    Wir behandeln einander rücksichtsvoll, verhalten uns selbstdiszipliniert und verschließen die Augen nicht bei offensichtlichen Fehlverhalten. Wenn wir Fehler machen, dann gestehen wir diese ein und entschuldigen uns. Wir achten eigenes und fremdes Eigentum und tragen durch achtsamen Umgang mit unserer Umwelt zur Schonung und Erhaltung unseres Lebensraumes bei.   
  3. Gewaltlosigkeit 
    Gewalt hat keinen Platz bei unseren Angeboten. Probleme und Konflikte lösen wir mit friedlichen Mitteln im Gespräch mit allen Beteiligten. Wenn wir körperliche oder verbale Gewalt wahrnehmen, zeigen wir Zivilcourage.  

 

b) Selbstverpflichtung der Betreuer

  • Wir achten unsere Teilnehmer*innen, nehmen sie ernst und unterstützen sie bei ihren Übungen und Problemen.  
  • Wir sind überzeugt davon, dass wir niemals Teilnehmer*innen bevorzugen, benachteiligen oder beschämen dürfen.  
  • Gesprächsbereitschaft und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kindern und Eltern sind uns bei der Erfüllung unseres Erziehungsauftrages wichtig. Dazu gehört auch, dass wir begründete Grenzen setzen, weil wir überzeugt sind, dass Konsequenz und klare Regeln für eine wirksame Erziehung notwendig sind. Konstruktive Kritik und sachliches Feedback unterstützen uns.  
  • Wir nehmen unseren Bildungsauftrag ernst, indem wir unser Angebot gut vorbereiten und dieses abwechslungsreich gestalten.  
  • Wir beginnen und beenden das Angebot so pünktlich wie möglich.  
  • Wo wir Gewalt, Aggression, Ausgrenzung und Mobbing wahrnehmen, greifen wir konsequent durch, suchen aber auch das Gespräch mit den Beteiligten und deren Erziehungsberechtigten, um auf konstruktive und nachhaltige Lösungen hinzuarbeiten. 
  • Wir klären uns bereit, bei Vorkommnissen jeglicher Art, mit Kindern, Eltern oder anderen Betreuungspersonen das Gespräch zu suchen und bei Fehlern unsererseits oder Missverständnissen, für diese gerade zu stehen und uns zu Entschuldigen. 
  • Wir verpflichten uns, Vorfälle während unserer Angebote im Rahmen der Dokumentationspflicht direkt in ein Trainingstagebuch einzutragen. Umso das Sozialprojekt und uns Betreuer rechtlich abzusichern.  

 

c) Rechte der Teilnehmer

  • Wir haben das Recht, von Teilnehmern wie von Betreuern ernst genommen zu werden und müssen im Gegenzug dazu allen auch die Chance geben, ihre Meinung darzubringen.  
  • Um während des Angebots jeglichen Missverständnissen und Verständnislücken vorzubeugen, können wir nachfragen und haben auch das Recht, eine Antwort mit Erläuterung zu erhalten.  
  • Wir wünschen uns, dass jede Art von konstruktiver Kritik sowohl zulässig ist als auch akzeptiert und wahrgenommen wird.  
  • Wir haben das Recht, uns bei jeglichen Problemen mit Teilnehmern, dem Betreuungspersonal oder ehrenamtlichen Helfern, an die Betreuer oder das Pädagogenteam zu wenden.  
  • Zusätzlich wünschen wir uns, von allen als individuelle Persönlichkeiten geachtet zu werden. 
  • Um uns auf unsere Rechte berufen zu können, müssen wir nicht nur für uns selbst, sondern auch für andere Verantwortung während des Angebots übernehmen.  

 

d) Verantwortungen der Teilnehmer 

  • Wir als Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, bei entsprechenden Angeboten zu lernen und unseren Mitmenschen die Möglichkeit zu geben, dies ebenfalls zu tun. Aufmerksamkeit und Lernbereitschaft sind daher unbedingt notwendig.  
  • Um das Gruppenklima aufrecht zu erhalten und zu verbessern, bringen wir uns selbstständig ein und arbeiten mit. Unsere Pflicht ist es, die allgemeinen Verhaltensregeln zu kennen und zu beachten.  
  • Des Weiteren ist die Arbeit, die sowohl Betreuer als auch Helfer verrichten, wertzuschätzen. 
  • Wir gehen bei Angeboten, Übungen oder Spielen respektvoll mit unserem Partner um und wollen diesen nicht verletzen. 
  • Vor Partnerübungen vergewissern wir uns bei unserem Trainingspartner, ob der für die Übung notwendige Körperkontakt gestattet ist. 
  • Fuß- und Fingernägel müssen kurzgeschnitten sein, um Verletzungen bei sich selbst oder bei seinem Partner vorzubeugen. 
  • Einhaltung von Hygiene-Maßnahmen, sowie die allgemeine Körperpflege sind Grundvoraussetzung für ein angenehmes Partnertraining. 
  • Wir sind als Teilnehmer dazu verpflichtet, jede Form von gewaltsamen, sowohl emotionalen als auch physischen, Übergriffen bei einem Betreuer, einem Helfer oder dem Pädagogenteam zu melden. Sollte ein Übergriff stattfinden, muss der Veranstalter sofortige Konsequenzen für den Tätigen ziehen. 
  • Wir sind dafür verantwortlich, das Angebot als Lebensraum wertzuschätzen und sauber zu halten. Dies beinhaltet sämtliches Eigentum, als Mobiliar, Geräte und Bücher.  
  • Wir lassen jeden am Angebot teilhaben und versuchen uns gegenseitig so gut wie möglich zu unterstützen. Wir Teilnehmer wissen, dass wir freiwillig dieses Angebot besuchen und dass wir hier sind, weil uns von unseren Eltern / Betreuern die Teilnahme ermöglicht wird. Diese Chance wollen wir nutzen, unsere Zeit so sinnvoll wie möglich zu gestalten und darüber hinaus unsere Mitmenschen dabei zu unterstützen.  

 

e) Verpflichtung der Eltern und Erziehungsberechtigten 

  • Wir tragen Mitverantwortung dafür, dass unsere Kinder ihre Fähigkeiten im Rahmen des Freizeitangebotes entwickeln können.  
  • Die gegenseitige Wertschätzung und der respektvolle Umgang miteinander sind uns als Eltern wichtig, wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst.  
  • Unser Ziel ist, unsere Kinder darin zu unterstützen, Eigenverantwortung und Wertebewusstsein zu entwickeln. Wir vermitteln ihnen, dass auch ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein Grenzen akzeptieren muss. Wir helfen ihnen beim Umgang mit konstruktiver Kritik.  
  • Lernen, Üben und Interesse entwickeln sind positive Eigenschaften. Wir interessieren uns für die Belange unserer Kinder. Die Einschätzung der Betreuer nehmen wir ernst, überbewerten sie aber nicht.  
  • Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit zwischen Betreuern und Eltern dient dem Wohl des Kindes. Meinungsverschiedenheiten und Probleme regeln wir zuerst im Gespräch mit den betroffenen Betreuern. Wir versuchen auch deren Sichtweise zu verstehen und nicht nur die Perspektive der Kinder zu vertreten, um eine konstruktive Lösung zu erreichen.  
  • Wir schaffen für unsere Kinder positive Rahmenbedingungen für den Angebotsalltag, indem wir auf gesunde Ernährung und ausreichenden Schlaf achten und sie nicht überfordern.  
  • Die individuelle Förderung unserer Kinder ist uns wichtig. Engagement für die Gemeinschaft darf dabei aber nicht zu kurz kommen. Kollegiales Verhalten, uneigennütziges Handeln und Rücksichtnahme sind Schlüsselkompetenzen, die vom Elternhaus und vom Betreuerteam vermittelt werden.  

 

f) Schlussbemerkung 

Dieser Verhaltenskodex ist für Betreuer, Helfer, Kinder und Eltern verbindlich.  

In Konfliktfällen suchen die Konfliktparteien das gegenseitige Gespräch und versuchen sich im Sinne des Kodex zu einigen. Wenn diese Einigung nicht herbeigeführt werden kann, bieten das Pädagogenteam Unterstützung an. 

Ein wiederholter oder schwerwiegender Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann Konsequenzen nach sich ziehen. Bei besonders schwerwiegenden Fällen auch der sofortige und dauerhafte Ausschluss aus dem Angebot. 

Durch meine Teilnahme erkläre ich mich mit dem Verhaltenskodex des Sozialprojekts „ProtectYourself-Gewaltprävention“. einverstanden. Ich habe alle Punkte gelesen, verstanden und akzeptiert.


g) Zusatzartikel: für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen, sowie Frauen arbeiten oder sie betreuen.

Hiermit verpflichte ich mich...

  • dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben. 
  • vor jeder Übung mit Körperkontakt meinen Partner / meine Partnerin zu fragen, ob ich den Körperkontakt (die Berührung) aufbauen darf.
  • keinen Unnötigen Körperkontakt aufbaue und die Intimsphäre des Mitglieds zu achten 
  • jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern. 
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
  • sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Organisationen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einzusetzen. 
  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechenden Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die Sportorganisationen zu schaffen. 
  • das Recht des mir anvertrauten Kindes; Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben. 
  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote durch die Organisationen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten. 
  • Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln. 
  • beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. 
  • einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und Professionelle Unterstützung hinzuzuziehen sowie die Verantwortlichen z.B. Vorgesetzte/Vorstand auf der Leitungsebene zu informieren. 
  • diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten. 

 

h) Regularien für Trainer (Vorbildfunktion und öffentliches Auftreten)

Als Pädagoge, Betreuer, Helfer oder sonstiger Funktionsträger im Trainingsbetrieb habe ich mich des Weiteren verpflichtend an die folgenden Punkte zu halten:

  1. Kleidungsordnung: 
    Ich erscheine entweder direkt in Sportkleidung zum Training oder ziehe mich in der dafür vorgesehenen Umkleide für Lehrkräfte um. Kleidungsstücke mit Darstellung von Gewalt, gruselnden Inhalten, Sexualität, Verherrlichung von Drogenkonsum, politischen- oder religiösen Botschaften, sowie Kleidungsstücke, die bei Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Unbehagen auslösen und damit einhergehende Konfliktsituationen schaffen sind nicht erwünscht.
    Ausnahmeregelung Fasnacht/Halloween: 
    Bei oben genannten Veranstaltungen, dürfen Trainerpersonal und Kinder in Kostümierung erscheinen, hierbei wird von den Trainern aber eine Kinderfreundliche Kostümierung vorausgesetzt, weiterhin ist auf freizügige und unmoralische Kostümierung zu verzichten. Auch hier Unfallverhütung beachten.
  2. Körperschmuck muss entfernt oder verletzungssicher abgeklebt werden. Armbänder, Armbanduhren, Fußkettchen, Halsbänder, Ketten und Ringe müssen noch vor Beginn des Trainings abgelegt werden. (Unfallverhütungsvorschrift)
  3. Die Trainingskleidung muss stets sauber und gereinigt sein. Auf die Regelungen des Trainings (Wer trägt was?) ist zu achten. Bitte die Kleidung immer vollständig tragen.
  4. Erst, wenn das letzte Kind die Halle verlassen hat, darf das Trainerpersonal sich wieder umziehen.
  5. Konsumverhalten 
    Bei Veranstaltungen mit Kindern ist das eigene Konsumverhalten anzupassen, daher gilt für alle Trainer und teilnehmenden Personen…
    - Ein absolutes Alkoholverbot auf allen Veranstaltungen mit Kindern!
    - Ein absolutes Rauch- und Dampfverbot auf allen Veranstaltungen mit Kindern!
    - Ein generelles Verbot vom Konsum illegaler und legaler Drogen.
  6. Auftreten in sozialen Netzwerken und der Öffentlichkeit 
    Wer mit rechtspolitischen Inhalten, bösartig beabsichtigten Falschmeldungen oder Hassaufrufen in sozialen Netzwerken auffällt wird mit sofortiger Wirkung von seiner Tätigkeit suspendiert und bis zur weiteren Entscheidung des Vorstandes von allen Vereinsaktivitäten ausgeschlossen. 

WhatsApp-Gruppen, welche dem allgemeinen Informationsfluss im Trainingsbetrieb dienen, sind frei von privaten Inhalten zu halten. Urlaubsfotos, Lustige Bilder oder Videos haben darin nichts verloren. Es handelt sich um reine Informations- und Diskussionsgruppen fürs/übers Training und dessen Inhalte.

 Alle Trainer sind sich bewusst, dass sie auch in den sozialen Netzwerken die Abteilung und den Verein in der Öffentlichkeit präsentieren und werden sich aufgrund dessen vorbildlich verhalten.

 Auf Veranstaltungen von Öffentlichen Interesse (Ehrungen, Gala, Eröffnungen, Interviews usw.) verhält ein Trainer sich stets vorbildlich und repräsentiert den Verein und seine Abteilung stets ehrenvoll und freundlich.


§2 - Schulungen und Sensibilisierung

ProtectYourself legt großen Wert auf die kontinuierliche Schulung und Sensibilisierung aller im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen. Ziel ist es, ein hohes Maß an Aufmerksamkeit für mögliche Gefährdungssituationen zu schaffen und einen sicheren sowie verantwortungsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Alle Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtlich Tätigen werden regelmäßig in relevanten Themenbereichen geschult. Dazu gehören insbesondere:

  • Erkennen von Grenzüberschreitungen und Gefährdungssituationen
  • Prävention von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt
  • Sensibler und respektvoller Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Verhalten und Handlungssicherheit im Verdachtsfall
  • Kommunikation mit Kindern, Jugendlichen und Eltern

Neue Trainer und Betreuer werden bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit in die Inhalte des Kinderschutzkonzeptes eingewiesen und verpflichten sich zur Einhaltung der festgelegten Standards.

Die Schulungsmaßnahmen werden regelmäßigen einmal jährlich aufgefrischt und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Ziel ist es, eine nachhaltige Sensibilisierung im gesamten Projekt zu verankern und Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Alle Schulungen und Fortbildungen in den in diesem Konzept benannten Bereichen sind verpflichtend. Personen, die keine Schulung absolviert haben, dürfen keine Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich des Vereins übernehmen. Die Organisation und Planung von externen sowie internen Schulungen fällt in die Zuständigkeit des Pädagogenteams. 

 

§ 3 - Ansprechpartner / Vertrauensperson / Kinderschutzbeauftragte

Die nachfolgend benannten Personen fungieren als offizielle Vertrauenspersonen und Kinderschutzbeauftragte des Projekts. Sie sind durch entsprechende Ausbildungen und Fachschulungen im Umgang mit Kindern sowie in sensiblen Themenbereichen wie Mobbing, sexualisierter Gewalt und Kinderschutz qualifiziert und verfügen über ein geprüftes erweitertes Führungszeugnis.

 

  • Michael Gracia Hernandez-Heger                     
  •  Leitung / Pädagogenteam                                      
  •  [email protected]                                                   
  • 017623773651                                                        



§4 - Beschwerdeverfahren

Wir stellen sicher, dass allen Teilnehmern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, ein niedrigschwelliger und vertrauensvoller Zugang zur Äußerung von Beschwerden ermöglicht wird.

Beschwerden können jederzeit an die benannten Vertrauenspersonen des Vereins gerichtet werden. Dies kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Auf Wunsch ist auch eine anonyme Meldung möglich.

Im Falle einer Beschwerde gilt folgendes Verfahren:

  1. Entgegennahme der Beschwerde
    Jede Beschwerde wird ernst genommen und vertraulich behandelt.
  2. Dokumentation
    Die Inhalte der Beschwerde werden sachlich und vollständig dokumentiert.
  3. Erste Einschätzung
    Die Vertrauensperson prüft die Dringlichkeit und den Handlungsbedarf.
  4. Weiterleitung 
    Bei Bedarf wird die Beschwerde an weitere zuständige Stellen innerhalb des Vereins weitergeleitet.
  5. Maßnahmenentscheidung 
    In Abstimmung mit den Verantwortlichen werden geeignete Maßnahmen ergriffen. Gespräche geführt und die Beschwerde aufgearbeitet.
  6. Rückmeldung 
    Die Beschwerdeführende Person erhält – sofern möglich – eine Rückmeldung über den Stand und das Ergebnis.
  7. Einbindung externer Stellen durch den Kinderschutzbeauftragten
    In schwerwiegenden Fällen werden externe Fachstellen (z. B. Jugendamt, Beratungsstellen) hinzugezogen.
  8. Der Schutz der betroffenen Person hat in allen Phasen oberste Priorität. Diskretion und ein respektvoller Umgang sind jederzeit sicherzustellen. ProtectYourself stellt sicher, dass durch Aushänge und Informationen während der Angebote alle Teilnehmer über die bestehenden Beschwerdemöglichkeiten informiert sind.  

 

§5 - Umgang mit konkreten Risikosituationen

Während verschiedenen Angeboten können Situationen entstehen, die ein erhöhtes Risiko für Grenzüberschreitungen darstellen. Ziel des Projekts ist es, diese Situationen bewusst zu gestalten und durch klare Regeln größtmögliche Sicherheit für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Folgende Risikosituationen werden besonders berücksichtigt:

  1. Umkleiden und Duschen
    - Betreuer betreten Umkleiden nur nach Ankündigung
    - Wenn möglich: Umkleiden nur gleichgeschlechtlich betreten
    - Kein gemeinsames Duschen von Trainern und Kindern
    - Wahrung der Privatsphäre jederzeit 
    - Eltern dürfen die Umkleidebereiche nicht betreten
    - Bei jüngeren Kindern: Unterstützung nur nach Absprache mit Eltern
  2. Einzeltraining / 1:1-Situationen
    - Möglichst vermeiden oder transparent gestalten 
    - Durchführung nur in offenen, einsehbaren Bereichen
    - Information an Eltern im Vorfeld
    - Keine abgeschlossenen Räume
  3. Fahrten auf Ausflüge
    - Klare Absprachen mit Eltern
    - Keine Einzel-Fahrten ohne Zustimmung der Eltern
    - Nach Möglichkeit mehrere Kinder pro Fahrt
    - Transparente Kommunikation (wer fährt mit wem)
  4. Übernachtungen / Ferienfreizeiten
    - Getrennte Schlafbereiche nach Geschlecht sind grundsätzlich einzuhalten. Ausnahmen (z. B. bei Hallenübernachtungen, Mannschaftszelten oder ähnlichen) sind nur zulässig, wenn:
     ausreichend Raum zur Wahrung der Privatsphäre vorhanden ist; getrennte und geschützte Bereiche zum Umziehen (z. B. mit Sichtschutz) gewährleistet sind; eine klare und transparente Aufsichtssituation besteht; die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt; 
    - Klare Betreuungsstruktur
    - Erreichbarkeit für Eltern jederzeit sicherstellen
  5. Körperkontakt bei Übungen
    - Körperkontakt nur, wenn sportlich notwendig
    - Vorher ankündigen („Ich helfe dir kurz bei der Bewegung“)
    - Keine unangemessenen Berührungen
    - Sensibler Umgang mit individuellen Grenzen
  6. Kommunikation & digitale Medien
    - Kommunikation über offizielle Gruppen (z. B. Teams/WhatsApp mit mehreren Teilnehmern)
    - Keine privaten Einzelchats mit Minderjährigen ohne Einbindung der Eltern
    - Keine Nachrichten zu unangemessenen Zeiten
    - Keine Weitergabe privater Daten
  7. Fotos & Social Media
    - Fotos nur mit Einverständnis der Eltern
    - Keine Aufnahmen in sensiblen Bereichen (Umkleide, Dusche)
    - Veröffentlichung nur über offizielle Vereinskanäle
  8. Umgang mit Konflikten / Provokationen
    - Deeskalierendes Verhalten durch die Betreuer
    - Keine körperlichen oder verbalen Übergriffe
    - Klare Haltung gegen Mobbing und Ausgrenzung
    - Vorbildfunktion der Betreuer

 

§6 - Kommunikationsregeln

ProtectYourself legt großen Wert auf eine respektvolle, transparente und nachvollziehbare Kommunikation zwischen Betreuern, Kindern, Jugendlichen und Eltern. Grundsätzlich gelten folgende Kommunikationsregeln:

  • Die Kommunikation erfolgt stets respektvoll, wertschätzend und altersgerecht. Beleidigungen, abwertende Kommentare oder unangemessene Ausdrucksweisen sind untersagt.
  • Kritik wird sachlich und konstruktiv geäußert und erfolgt ausschließlich durch die dafür vorgesehenen verantwortlichen Personen.
  • Die Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt nach Möglichkeit über offizielle und transparente Kanäle (z. B. Gruppenchats, Vereinsplattformen).
  • Private Einzelkommunikation zwischen Betreuern und minderjährigen Teilnehmern ist zu vermeiden. Falls notwendig, erfolgt diese nur mit Einbindung der Erziehungsberechtigten oder in nachvollziehbarer Form.
  • Nachrichten werden nur zu angemessenen Zeiten versendet. Späte oder unangemessene Kontaktaufnahmen sind zu unterlassen.
  • Persönliche Daten (z. B. Telefonnummern, Adressen) dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
  • Die Kommunikation in sozialen Medien erfolgt ausschließlich im Rahmen der Projektrichtlinien und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte.
  • Konflikte werden direkt, sachlich und respektvoll geklärt. Öffentliche Kritik oder Bloßstellung einzelner Personen ist zu vermeiden.

Ziel dieser Regelungen ist es, eine sichere, transparente und respektvolle Kommunikationskultur zu gewährleisten. Betreuer nehmen eine Vorbildfunktion ein und tragen durch ihr Kommunikationsverhalten maßgeblich zu einem positiven und sicheren Angebotsklima bei.

 

§7 - Umgang mit Fotos und Medien

Der Umgang mit Fotos, Videos und digitalen Medien erfolgt verantwortungsvoll und unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen. Es gelten folgende Grundsätze:

  • Foto- und Videoaufnahmen von Kindern und Jugendlichen werden ausschließlich mit vorheriger Einwilligung der Erziehungsberechtigten erstellt und verwendet.
  • Aufnahmen dürfen nur für Projektbezogene Zwecke (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung, Social Media) genutzt werden.
  • Sensible Bereiche wie Umkleiden, Duschen oder vergleichbare Situationen dürfen unter keinen Umständen fotografiert oder gefilmt werden.
  • Die Veröffentlichung von Bildern und Videos erfolgt ausschließlich über offizielle Projektkanäle.
  • Einzelne Kinder oder Jugendliche werden nicht in unangemessenen oder entwürdigenden Situationen dargestellt.
  • Persönliche Daten werden im Zusammenhang mit Bildmaterial nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.
  • Pädagogen, Betreuer, Helfer und Teilnehmer sind verpflichtet, respektvoll und verantwortungsbewusst mit Bild- und Medienmaterial umzugehen.
  • Die Weitergabe von Fotos und Videos an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig.

Ziel dieser Regelungen ist es, die Privatsphäre und Würde aller Teilnehmer zu schützen und einen sicheren Umgang mit Medien im Angebotskontext zu gewährleisten. Das Pädagogenteam stellt sicher, dass bei der Anmeldung zum Angebot entsprechende Einverständniserklärungen dokumentiert werden und jederzeit nachvollziehbar sind.

 

§8 - Personalmaßnahmen

ProtectYourself stellt durch geeignete Personalmaßnahmen sicher, dass ausschließlich geeignete und qualifizierte Personen im Kinder- und Jugendbereich tätig sind. Hierzu gelten folgende Grundsätze:

  • Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen werden sorgfältig ausgewählt und auf ihre persönliche sowie fachliche Eignung geprüft.
  • Für alle Tätigkeiten ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, welches regelmäßig aktualisiert wird.
  • Neue Mitarbeitende werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Kinderschutzkonzept eingewiesen und verpflichten sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Regelungen.
  • Die Teilnahme an verpflichtenden Schulungen und Fortbildungen im Bereich Kinderschutz ist Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen des Sozialprojekts.
  • Wir achten auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung der fachlichen und sozialen Kompetenzen unserer Mitarbeitenden.
  • Bei Auffälligkeiten oder Verstößen gegen den Verhaltenskodex werden geeignete Maßnahmen ergriffen, die bis zum Ausschluss aus der Tätigkeit führen können.

Ziel dieser Personalmaßnahmen ist es, ein sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Das Pädagogenteam behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Eignung einer Person deren Einsatz im Kinder- und Jugendbereich jederzeit auszusetzen.

 

§9 - Dokumentation

Die Dokumentation dient der transparenten und nachvollziehbaren Bearbeitung von Vorfällen, Hinweisen und Beschwerden im Rahmen des Kinderschutzes. Alle relevanten Beobachtungen, Hinweise oder Vorfälle werden zeitnah, sachlich und vollständig dokumentiert. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte festzuhalten:

  • Datum und Uhrzeit des Vorfalls bzw. der Beobachtung
  • beteiligte Personen
  • Beschreibung des Sachverhalts (ohne Interpretation oder Bewertung)
  • ggf. getroffene Maßnahmen
  • beteiligte Ansprechpartner / informierte Stellen

Die Dokumentation erfolgt vertraulich und wird sicher aufbewahrt. Der Zugriff ist ausschließlich den benannten Vertrauenspersonen sowie den zuständigen Verantwortlichen vorbehalten. Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Die Dokumentation dient ausschließlich dem Schutz der betroffenen Personen sowie der Sicherstellung eines angemessenen und strukturierten Vorgehens im Verdachts- oder Ereignisfall.

Dokumentationen sind durch das Pädagogenteam vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nach festgelegten Fristen datenschutzkonform zu löschen.

 

§10 - Sanktionen- & Konsequenzen

ProtectYourself-Gewaltprävention verfolgt eine klare Null-Toleranz-Haltung gegenüber Verstößen gegen das Kinderschutzkonzept sowie gegenüber jeglicher Form von Grenzüberschreitungen, Gewalt oder unangemessenem Verhalten. Bei Verstößen gegen die im Konzept festgelegten Regelungen werden – abhängig von Art, Schwere und Häufigkeit des Vorfalls – angemessene Maßnahmen ergriffen. Diese können insbesondere sein:

  • Klärendes Gespräch und Ermahnung
  • Schriftliche Verwarnung
  • Vorübergehender Ausschluss von Trainings- oder Wettkampfbetrieb
  • Entzug von Funktionen oder Aufgaben bei Angeboten
  • Dauerhafter Ausschluss aus dem Projekt
  • Meldung an zuständige Stellen
  • Einschaltung externer Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei) bei schwerwiegenden Verstößen

Die Entscheidung über Maßnahmen erfolgt durch die zuständigen Verantwortlichen des Projekts unter Einbeziehung der benannten Vertrauenspersonen. Der Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen hat dabei stets oberste Priorität. Sanktionen dienen nicht nur der Ahndung von Fehlverhalten, sondern auch der Prävention und dem Schutz der gesamten Vereinsgemeinschaft.

Bereits bei begründetem Verdacht kann eine Person vorsorglich von Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich freigestellt werden.

 

§11 - Elternarbeit

ProtectYourself versteht Eltern und Erziehungsberechtigte als wichtige Partner im Kinder- und Jugendschutz. Eine offene, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit bildet die Grundlage für ein sicheres Umfeld. Das Projekt stellt sicher, dass Eltern umfassend über die Inhalte des Kinderschutzkonzeptes sowie über relevante Abläufe und Ansprechpartner informiert werden. Hierzu gelten folgende Grundsätze:

  • Eltern werden regelmäßig über Abläufe, Veranstaltungen und besondere Maßnahmen informiert.
  • Das Kinderschutzkonzept ist für Eltern jederzeit einsehbar.
  • Eltern werden über Ansprechpartner und Beschwerdemöglichkeiten im Verein aufgeklärt.
  • Bei relevanten Entscheidungen oder besonderen Situationen (z. B. Fahrten, Übernachtungen) werden Eltern frühzeitig eingebunden.
  • Das Projekt fördert einen offenen Austausch zwischen Trainern, Eltern und Verantwortlichen.
  • Hinweise, Sorgen oder Beschwerden von Eltern werden ernst genommen und entsprechend dem Beschwerdeverfahren behandelt.

Ziel der Elternarbeit ist es, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern und gemeinsam zum Schutz und Wohl der Kinder und Jugendlichen beizutragen.

Eltern werden ermutigt, sich aktiv einzubringen und bei Unsicherheiten oder Beobachtungen frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern aufzunehmen.

 

Anhang 1: Kurze Checkliste für Trainer, Übungsleiter und Helfer

Im Rahmen des Angebots

  • Habe ich alle Teilnehmer im Blick?
  • Ist das Angebot für alle sicher und altersgerecht gestaltet?
  • Sind Ansprechpartner / Eltern erreichbar (bei Bedarf)?
  • Behandle ich alle Teilnehmer respektvoll und wertschätzend?
  • Achte ich auf meine Sprache (keine Beleidigungen, kein Anschreien)?
  • Unterstütze ich die Teilnehmer – auch bei Fehlern?
  • Vermeide ich unnötigen Körperkontakt?
  • Bleibe ich ruhig in Konfliktsituationen?

Umgang mit Risikosituationen

  • Keine 1:1-Situationen ohne Transparenz
  • Keine privaten Einzelchats mit Minderjährigen
  • Umkleiden nur nach Ankündigung betreten
  • Fahrten / Übernachtungen klar geregelt

Bei Auffälligkeiten / Problemen

  • Nehme ich Situationen ernst?
  • Dokumentiere ich Auffälligkeiten?
  • Informiere ich die zuständige Vertrauensperson?


Grundsatz merken

  • Ich bin Vorbild – mein Verhalten prägt die Kinder.

 

Anhang 2: Handout – Do’s & Don’ts für Betreuer

 

DO’s (Das ist gewünscht)

  • Respektvoller und fairer Umgang
  • Lob und konstruktives Feedback geben
  • Kinder stärken und unterstützen
  • Klare, ruhige Kommunikation
  • Transparenz gegenüber Eltern
  • Einhaltung aller Vereinsregeln
  • Aufmerksamkeit für alle Kinder (auch die „ruhigen“)
  • Vorbild sein – auf und neben dem Platz


DON’Ts (Das ist untersagt)

  • Beleidigungen, Anschreien oder Bloßstellen
  • Körperliche Gewalt oder aggressives Verhalten
  • Unangemessener Körperkontakt
  • Allein mit Kindern in abgeschlossenen Räumen
  • Private Treffen ohne Wissen der Eltern
  • Einzelchats ohne Transparenz
  • Ignorieren von Problemen oder Auffälligkeiten
  • Fotos/Videos ohne Zustimmung


Verstöße gegen diese Regeln können zu Sanktionen bis hin zum Ausschluss führen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Inhalte verstanden zu haben und einzuhalten.

 Benötigen auch Sie ein professionelles Kinderschutzkonzept, individuell zugeschnitten auf Ihren Verein, Ihre Einrichtung oder Institution? Dann kontaktieren Sie uns –
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von der Idee bis zur Umsetzung.